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Gehalt:
Vermögenswirksame Leistungen
Sparen mit Beteiligung von Chef und Staat

Die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen sind vom Gesetzgeber geförderte Möglichkeiten für langfristigen Vermögensaufbau bzw. Altersvorsorge, mit denen Sie Vater Staat und Ihren Chef am Sparen beteiligen können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum für sich herausholen und erläutern die wichtigsten sechs Anlagemöglichkeiten. Das Prinzip VL Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner haben keinen Anspruch. Job-Neueinsteiger erhalten vermögenswirksame Leistungen oft erst nach Ablauf der Probezeit, Teilzeitbeschäftigte meist nur anteilig. Um vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zu bekommen, müssen Arbeitnehmer einen speziellen VL-Sparplan abschließen. Als Anlagemöglichkeiten kommen Banksparpläne, Bausparverträge, Betriebliche Altersvorsorge, Aktienfonds, Lebensversicherungen sowie die Tilgung eines Baukredits in Frage. Sparverträge laufen typischerweise sechs Jahre und »ruhen« dann ein Jahr, bevor Sie über das Geld verfügen können. Bei der Personalstelle oder dem Betriebsrat Ihres Unternehmens erhalten Sie Auskunft darüber, wie hoch die Zahlungen des Arbeitgebers sind. Der Tarifvertrag kann dazu Grundlage sein, oft zahlen Arbeitgeber jedoch auch einen freiwilligen Betrag. Wichtig: Auch wenn Sie kein Geld vom Arbeitgeber bekommen, können Sie einen VL-Vertrag abschließen! Nachdem Sie eine Durchschrift Ihres Sparplans eingereicht haben, kürzt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt um die monatliche Sparrate und überweist den Betrag direkt in den Sparvertrag. Wer sich für einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder die Tilgung eines Baukredits entscheidet, wird zusätzlich vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Bei Aktienfonds werden 20% der jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro übernommen, wenn Ihr Einkommen während der siebenjährigen Sperrfrist 20.000 Euro (Ehepaare 40.000 Euro) nicht überschreitet. Bei Bausparverträgen und Tilgung von Baukrediten zahlt der Staat 9% für Beiträge bis zu 470 Euro, dafür darf Ihr Einkommen allerdings 17.900 Euro (Ehepaare 35.800 Euro) nicht überschreiten. Tipp: Sie können beide Möglichkeiten kombinieren und erhalten so eine staatliche Förderung von bis zu 122,30 Euro im Jahr. Wenn Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und bis zu 25.600 Euro im Jahr verdienen, können Sie außerdem die Wohnungsbauprämie beantragen. Nach 2008 abgeschlossene Bausparverträge müssen allerdings für Bau oder Kauf einer Immobilie bzw. andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten. Die Prämie beträgt 8,8% auf jährliche Sparbeiträge bis 512 Euro (Ehepaare 1.024 Euro), maximal 45 Euro (Ehepaare 90 Euro) pro Jahr. Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragen (Bescheinigung des Geldinstituts zur Anlage N). Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über die Bausparkasse. Am Ende der siebenjährigen Sperrfrist zahlt das Finanzamt dann die Fördersumme in den Vertrag ein. Für einige VL-Verträge gelten monatliche Mindesteinzahlungen. Anleger, die weniger vom Arbeitgeber erhalten, sollten die Differenz vom Netto-Gehalt dazulegen, weil sie sonst die staatliche Förderung nicht voll ausschöpfen. Für alle VL-Sparpläne außer der betrieblichen Altersvorsorge sind Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die sechs Anlageformen: Vor- und Nachteile Jeder Mensch ist verschieden. Sind Sie eher der risikofreudige oder der sicherheitsbewusste Typ? Möchten Sie ein Haus bauen oder lieber fürs Alter vorsorgen? Zum schnelleren Auffinden der für Sie optimalen Anlageform haben wir die folgende Übersicht nach den Kriterien Eignung, Vor- und Nachteile sowie Fördermöglichkeiten gegliedert. Zusätzliche Tipps finden Sie jeweils am Ende. Die genannten Beträge für Einkommensgrenzen und jährliche Förderungshöhe beziehen sich auf Ledige. Bei Ehepaaren ist jeweils der doppelte Betrag anzusetzen. Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen, also nach Abzug aller Pauschalen und Freibeträge. Bausparvertrag Geeignet für: Sicherheitsorientierte Anleger und solche, die das Geld zum Bauen oder Modernisieren verwenden      möchten. Vorteile: Der Auszahlungsbetrag am Ende der Laufzeit liegt fest. Förderung: Arbeitnehmersparzulage (max. 43 Euro/Jahr); Wohnungsbauprämie (max. 45 Euro/Jahr). Einkommensgrenze: Arbeitnehmersparzulage 17.900 Euro; Wohnungsbauprämie 25.600 Euro. Tilgung von Baukrediten Geeignet für: Bauherren, deren Institute Zusatztilgungen für Baukredite akzeptieren. Vorteile: Eine Reduzierung der Kreditschulden ist oft vorteilhafter als eine zusätzliche Geldanlage. Förderung: Arbeitnehmersparzulage (max. 43 Euro/Jahr). Einkommensgrenze: 17.900 Euro. Aktienfonds-Sparplan Geeignet für: Fondseinsteiger und Anleger, die ein gewisses Risiko für höhere Renditechancen eingehen möchten. Vorteile: Gegenüber anderen Anlageformen bieten Aktienfonds die größeren Renditechancen. Nachteile: Aktienfonds bergen ein Verlustrisiko. Der Wert der Anlage schwankt und kann ins Minus geraten. Förderung: Arbeitnehmersparzulage (max. 80 Euro/Jahr). Einkommensgrenze: 20.000 Euro. Sie sollten sich bei der Auswahl eines geeigneten Fonds gut informieren. Nicht alle werden als VL-Sparplan angeboten. Die staatliche Förderung gilt ausschließlich für Aktienfonds, nicht für Renten- und Mischfonds. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, Fondsbanken und -vermittlern und vergleichen Sie die Angebote, z. B. mittels Internet-Vergleich, der Zeitschrift Finanztest oder ähnlichen. Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) veröffentlicht eine monatlich aktualisierte Liste zugelassener VL-Fonds  (http://www.bvi.de/de/investmentfonds/anlegen_mit_fonds/vl/). Fonds sind eine eher langfristige Anlage. Je nach Kursentwicklung sollten Sie daher überlegen, ob Sie nach Ablauf der Siebenjahresfrist Ihre Fondsanteile gleich abstoßen oder noch damit warten. Auch ein separates Depot für Ihre VL- Anlage kann unter Umständen günstiger sein. Betriebliche Altersvorsorge Geeignet für: Sparer, die keine VL-Förderung erhalten und den Steuerfreibetrag für die betriebliche Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft haben. Vorteile: Steuerersparnis. Sie müssen nicht alle sechs Jahre einen neuen Vertrag schließen. Nachteile: Erst im Rentenalter ist das Ersparte verfügbar. Dann fallen außerdem Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente an. Förderung: Keine staatliche Förderung. Neuere Tarifverträge sehen jedoch immer öfter eine Förderung der Altersvorsorge vor (bspw. Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunstoff verarbeitende Industrie). Informieren lohnt. Einkommensgrenze: Keine bzw. nach Tarifvertrag. Banksparplan Geeignet für: Sicherheitsorientierte Anleger, die keine staatliche VL-Förderung erhalten. Vorteile: Derzeit gute Renditechancen, kein Minus möglich. Nachteile: Der Renditezins ist in der Regel variabel. Förderung: Keine. Einkommensgrenze: Keine. Das Angebot von VL-Banksparplänen ist noch stark begrenzt. Achten Sie auf einen möglichen Schlussbonus, der am Ende der Laufzeit gezahlt wird: Mit einer einmaligen Zinszahlung könnten Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag (derzeit 801 Euro) überschreiten und müssten dann unter Umständen Steuern zahlen. Kapital-Lebensversicherung Geeignet für: Anleger, die keine staatliche VL-Förderung erhalten und die geringen Steuervorteile nutzen möchten. Vorteile: Die Hälfte der Erträge ist steuerfrei bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr. Nachteile: Unflexibel, bei vorzeitigem Ausstieg Verluste möglich. Förderung: Keine. Einkommensgrenze: Keine. Checkliste: Die 10 wichtigsten Punkte 01.) Jeder Arbeitnehmer kann vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber anlegen lassen. Dabei ist es nicht        erforderlich, dass der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet. Das Gehalt wird entsprechend reduziert, der Arbeitgeber        überweist die Zahlungen direkt. 02.)  Viele Anbieter verlangen einen monatlichen Mindest-Sparbetrag. 03.)  Freiwillige Zuzahlungen sind möglich. 04.)  Gesetzliche Fördergrenzen: Zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 20.000/17.900 Euro, bei Verheirateten         40.000/35.800 Euro. 05.)  Auszahlung des Gesamtbetrags inkl. staatlicher Förderung nach 7 Jahren. 06.)  Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit können die Fehlbeträge für das aktuelle Jahr nachgezahlt werden. 07.)  Höhere Sparbeiträge sind möglich, die Förderung ist jedoch auf 400 bzw. 470 Euro jährlich begrenzt. 08.)  Wenn beide Ehepartner arbeiten, kann jeder eigene VL-Sparpläne haben. VL-Depots werden nur für den jeweiligen         Arbeitnehmer eröffnet, es gibt keine Gemeinschafts-Depots. 09.)  Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, die Arbeitnehmersparzulage ist dann allerdings verloren. 10.)  Bausparen (oder Tilgung eines Baukredits) und Fondssparen sind auch kombinierbar, um maximale Förderung zu          erhalten. Legen Sie Ihre VL clever an
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