Wer sich als Bewerber auf einen neuen Job bewirbt, ist sicher in einer besonderen Situation. Da gibt es einmal die
Bewerber, die sich in ungekündigter Stellung befinden, dieser Bewerberkreis hat in der Regel eine starke
Verhandlungsposition.
Des Weiteren gibt es die Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung arbeitslos sind, hier dürfte der Arbeitgeber die
mächtigere Verhandlungsbasis haben. Wer sich schriftlich beworben hat und zum Vorstellungsgespräch eingeladen
wurde, hat schon mal den sprichwörtlichen „Schuh in der Tür“. Also hat ein
eingeladener Bewerber schon die halbe Miete? Nicht ganz, denn im
Bewerbungsgespräch lauern zumeist noch ein paar Fallen, die es zu
meistern gilt.
Es ist gut, wenn Sie in einem Bewerbungsgespräch selbstbewusst auftreten,
doch Vorsicht ist geboten, wer zu dick aufträgt, der kann mehr verlieren als
er gewinnen kann. Doch die Arbeitgeber wollen ja die freie Stelle besetzen,
denn eine Ausschreibung kostet viel Geld.
Eine sehr wichtige Frage innerhalb des Bewerbungsgesprächs ist die Frage
nach der Gehaltsvorstellung. Die Frage nach Ihren Gehaltsvorstellungen
wird vom Arbeitgeber aus bestimmten Grund gestellt, einmal um zu
erfahren, was Sie bisher verdient haben und zum anderen wie realitätsnah
Sie diese Frage zu beantworten vermögen.
Wenn Sie in ungekündigter Stellung stehen und der Arbeitgeber Sie gerne
einstellen möchte, dann kann durchaus auch ein realisierbarer höherer
Gehaltswunsch geäußert werden, Ihnen, kann dabei wenig passieren, denn
Sie sind ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, wenn Sie sich gut
verkaufen, dann wird der Arbeitgeber sicher Ihre Gehaltsvorstellungen ernst
nehmen und wenn möglich erfüllen. Bei der Frage nach dem bisherigen
Verdienst sollten Sie möglichst ehrlich antworten. Weil erstens der künftige
Arbeitgeber den bisherigen Verdienst auf der Lohnsteuerkarte einsehen
kann und zum Zweiten, weil es dann den Ehrlichkeitsbonus gibt, Ihr
künftiger Arbeitgeber wird sie als ehrlich einstufen, was natürlich gut ist.
Wenn Sie längere Zeit arbeitslos waren, dann ist der Arbeitgeber in der
stärkeren Position, denn Sie möchten die Anstellung auf jeden Fall erringen. Gut ist, wenn Sie das realistisch
einschätzen, auf die Frage nach den Gehaltsvorstellungen, kann man auch sagen, „ich wäre mit dem Tariflohn
einverstanden“, wenn der Arbeitgeber übertariflich zahlt, weiß er, dass er Ihnen eine Freude machen wird, wenn er
sagt, dass er freiwillig mehr zahlt.
Zu hohe Gehaltsforderungen sind immer schlecht, möglicherweise gefährdet dies die Einstellung.
Aber auch das Gegenteil ist schlecht, denn man sollte sich möglichst nicht unter Wert verkaufen.
Wenn Sie den Job unbedingt haben wollen, können Sie dem Arbeitgeber auch einen Kompromiss anbieten. Dieser
könnte so aussehen, dass Sie dem künftigen Arbeitgeber vorschlagen, dass er sich während der Probezeit bezüglich
ihrer Qualitäten überzeugen kann, wenn er überzeugt ist, kann nach der Probezeit ein höherer Verdienst vereinbart
werden.
Wenn die Frage nach den Gehaltsvorstellungen, geklärt ist, dann haben Sie vielleicht eine neue Anstellung, darüber
dürfen Sie sich auch durchaus freuen.
Bewerbungsratgeber:
Die Frage nach dem Gehalt
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