© der-perfekte-weg.de 2010
Argumente für den Bildungsurlaub
Zeit zu lernen: Um im Job mithalten zu können, wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Die meisten Arbeitnehmer
können dafür 5 Arbeitstage im Jahr freigestellt werden – bei voller Lohnfortzahlung. Aber wie argumentieren Sie das
Ihrem Chef gegenüber?
Was ist denn Bildungsurlaub überhaupt?
Hinter dem Begriff »Bildungsurlaub« verbirgt sich nicht etwa ein verkappter
Zusatzurlaub, wie immer noch viele Chefs meinen, sondern das 1976 von
der Bundesregierung verabschiedete Recht auf Bildungsfreistellung. Bildung
fällt allerdings in die Ländergesetzgebung, daher gibt es in jedem
Bundesland unterschiedliche Regelungen dazu. In 12 der 16 Bundesländer
gilt das Recht, jährlich fünf (bei Sechs-Tage-Woche auch sechs) Tage
bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen oder zwei Jahre zu einem bis zu
zweiwöchigen Bildungsurlaub zusammenzufassen. Nur Baden-Württemberg,
Bayern, Sachsen und Thüringen haben keine Bildungsurlaubsgesetze.
Welche Regelung für Sie greift, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich
Ihre Arbeitsstätte befindet.
Die politischen Ziele des Bildungsurlaubs sind eine Mobilisierung für das
lebenslange Lernen, die berufliche Weiterbildung, allgemeine, politische und
gewerkschaftliche Bildung. Darum werden auch nur anerkannte
Bildungsurlaubsveranstaltungen zugelassen und der Arbeitgeber kann die Teilnahme an diesen nur in besonderen,
betrieblich bedingten Fällen ablehnen. Der Inhalt der Veranstaltung muss nicht zwangsläufig in Zusammenhang mit
Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Der Bildungsurlaub ist eine Chance zum Auftanken und bietet als Wochenseminar – aus Sicht der Erwachsenenbildung
betrachtet – die Möglichkeit interessanter Lern-Arrangements. Trotz der vielfältigen Vorteile für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber nehmen heute weniger als 5% aller Arbeitnehmer Bildungsurlaube in Anspruch.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung arbeitet oder
dessen Arbeits- oder Tarifvertrag eine solche Regelung vorsieht, Anspruch auf Bildungsurlaub für die gesetzlich
vorgesehene Dauer. In manchen Bundesländern gilt dies analog auch für Personen, »die wegen ihrer wirtschaftlichen
Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen sind« (gemeint sind Arbeitslose, Heimarbeiter,
Teilzeitbeschäftigte).
Gute Argumente für Ihren Chef
Missbrauchen Sie Ihren Bildungsurlaub nicht – noch viel zu viele Chefs betrachten den Bildungsurlaub als
»Zusatzurlaub«, quasi »Töpfern in der Toscana auf Kosten der Firma« und lehnen ihn instinktiv ab. Nutzen Sie Ihren
Anspruch sinnvoll, etwa für einen Kurs in Rhetorik, EDV oder Stressmanagement (aber nicht für einen Sprachkurs
Italienisch, wenn Ihre Firma keinerlei Kontakte nach Italien unterhält) und machen Ihrem Chef klar, welche Vorteile das
auch dem Unternehmen bietet.
Wenn Sie einen Kurs gewählt haben, der Ihrer Karriere und dem Unternehmen nützt (etwa den Englisch-Sprachkurs,
der im Umgang mit Geschäftspartnern eines internationalen Unternehmens hilft), versuchen Sie ruhig, den Chef zu
einer teilweisen oder gesamten Übernahme der Kosten zu bewegen. Argumentieren Sie, dass eine kleine Investition
dem Unternehmen große Vorteile bringt. Sie sollten das allerdings auch rechnerisch wenigstens näherungsweise
dokumentieren können.
Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten und möchten tatsächlich eine berufsnahe Weiterbildung
durchführen, können Sie ihn auch frühzeitig in den Auswahlprozess einbinden. Wenn Ihr Chef mitentscheiden darf,
welche Weiterbildung Sie durchführen, wird er viel eher geneigt sein, Ihrem Ansinnen zuzustimmen – und vielleicht
sogar einen Teil der Kosten übernehmen.
Sollte Ihr Vorgesetzter eine Teilnahme ablehnen, forschen Sie nach den Gründen – oft sind sie betrieblich bedingt (zu
viele Kollegen gerade in Urlaub, Betrieb hat weniger als 10 Mitarbeiter, es stehen viele Aufträge an). Bleiben Sie
freundlich, aber bestimmt. Drohen Sie vor allem nicht gleich mit dem Gesetz, sondern versuchen lieber, den Termin auf
einen besseren Zeitpunkt zu verschieben oder Ihren Anspruch aufs nächste Jahr zu übertragen.
Es ist immer gut, eine Weiterbildung zu wählen, von der die Firma einen Nutzen hat. Auch im Eigeninteresse: Wer auf
eigene Kosten einen Excel-Kurs für Fortgeschrittene oder Englisch für Geschäftsleute belegt, sammelt nicht nur bei
seinem Chef Pluspunkte. Auch im Lebenslauf machen sich solche Zusatz-Qualifikationen aus eigener Initiative gut!
Checkliste: 8 wertvolle Tipps
Sie können versuchen, Ihren Chef zu einer (teilweisen) Finanzierung der Kosten für die Veranstaltung zu bewegen,
verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.
Ihren Einsatz signalisieren Sie, wenn Sie für einen Teil des Kurses eigenen Erholungsurlaub nehmen. Im Saarland ist
das sogar gesetzliche Pflicht.
Mindestens 2 Monate vor der Veranstaltung Seminarprogramm und Antragsunterlagen beim Veranstalter anfordern.
Den Antrag beim Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn stellen, mitsamt Programmunterlagen und
Anerkennungsbescheid. Der Arbeitgeber muss den Empfang quittieren.
3 Wochen nach Abgabe Reaktion des Arbeitgebers prüfen: Schweigen gilt nach 3 Wochen als Zustimmung, bei einer
Ablehnung aus betrieblichen Gründen suchen Sie einen neuen Termin aus oder lassen Ihren Anspruch auf das Folgejahr
übertragen.
Nach der Veranstaltung weisen Sie unaufgefordert dem Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung des Veranstalters vor.
Nehmen Sie staatliche Förderungen in Anspruch, z. B. die Bildungsprämie (bis zu € 500) oder regionale
Förderprogramme (bspw. in NRW bis zu 50% der Kosten).
Ausgaben für beruflich bedingte Fortbildungen können Sie von der Steuer absetzen. Neben Kursgebühren werden auch
die Kosten für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegungspauschalen anerkannt.
Weiterführende Links: http://www.der-perfekte-weg.de/fremdsprachen.htm
Bildungsurlaub
Im Urlaub die Qualifikation erhöhen