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Hilfreiche Tipps zum Arbeitsvertrag

In der heutigen Zeit einen gut bezahlten Job zu haben, ist für viele Menschen sicher das größte Geschenk. Teilweise müssen zahlreiche Bewerbungen geschrieben werden, bevor man überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Jede Bewerbung kostet Zeit und Geld und weckt neue Hoffnung auf die ersehnte Arbeitsstelle. Ist man dann auch noch der Auserwählte und hat nach Abgabe der Bewerbung eine Zusage erhalten, ist die Freude natürlich groß. Schnell unterschreibt man in der anfänglichen Euphorie dann den Arbeitsvertrag; schließlich möchte man den neuen Job so schnell wie möglich beginnen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man den Vertrag allerdings genau durchlesen; viele Arbeitgeber sichern sich hier doppelt ab. Grundsätzlich unterscheidet man viele verschiedene Fallen; die bekanntesten sollen im Nachfolgenden beschrieben werden. Tipp 1: Eine Methode, welche von Arbeitgebern besonders gerne genutzt wird bezieht sich auf die Arbeitszeit: Achten sollten Sie auf die Formulierung "...wenn die betrieblichen Belange dies zulassen..." - gemeint ist hiermit die Abgeltung von Überstunden mit freien Tagen. Erscheint vorgenannte Klausel im Vertrag, können im schlimmsten Fall Überstunden ganz umsonst gemacht werden; der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer im Gegenzug von der Arbeit freizustellen. Auch Sätze wie "Der Mitarbeiter arbeitet den betrieblichen Erfordernissen gemäß" sollten tunlichst vermieden werden, denn so sind Überstunden bereits vorprogrammiert. Ein seriöser Vertrag wiederum beschreibt eindeutig die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und auch die Behandlung beziehungsweise Bezahlung der Überstunden, wenn diese anfallen. Tipp 2: Mit Formulierungen wie "Als Probezeit gelten die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Es endet mit Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht zuvor die Fortführung als Dauerarbeitsverhältnis vereinbart wird. " kann man sein Arbeitsverhältnis schneller wieder los sein, als man denkt. Denn obige Klausel ist im Grunde nichts weiter als ein befristeter Arbeitsvertrag. Grundsätzlich sollte man auf Formulierungen achten wie "Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet" - sind diese im Vertrag enthalten, kann im Grunde nichts mehr schiefgehen und die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Tipp 3: Kündigungsfristen sind vom Gesetzgeber genau geregelt und müssen vom Arbeitgeber auch eingehalten werden. Grundsätzlich gilt: je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, desto länger ist seine Kündigungsfrist. Dies ist im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber sicher von Vorteil für den Angestellten. Viele Firmenchefs setzen mit gezielten Formulierungen allerdings diese Fristen auch für Arbeitnehmer voraus, wenn diese kündigen. Problematisch ist dies für den Arbeitnehmer, wenn er eine neue und eventuell lukrativere Arbeitsstelle in Aussicht hat, aber durch die Kündigungsklauseln noch für Monate an den jetzigen Arbeitgeber gebunden ist. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer sollte nicht länger als einen Monat betragen; eine entsprechende Formulierung sollte im Vertrag enthalten sein. Tipp 4: Viele Arbeitgeber nutzen in ihren Verträgen Formulierungen wie "...wird der Arbeitnehmer als Sachbearbeiter eingestellt...", was ihn in nahezu allen Bereichen tätig werden lässt. Auch hoch qualifizierte Mitarbeiter können so Arbeiten verrichten müssen, die unter ihrem Niveau sind. Um dies zu vermeiden, sollte man darauf achten, dass schwammige Aussagen möglichst vermieden werden - vielmehr sollte das Aufgabengebiet klar definiert sein. Zusammenfassend kann man sagen, dass Arbeitnehmer besonderes Augenmerk auf alle Punkte legen sollten, welche nicht gesetzlich geregelt sind. Denn vor allem hier können Arbeitgeber leicht Schindluder betreiben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Vertrag zu Ihren Gunsten ausfällt, sollten Sie diesen nicht sofort unterschreiben, sondern zunächst einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Fallen im Arbeitsvertrag
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